Die Brieftasche wandert zunehmend aufs Smartphone – und das bietet einige Vorteile: Wer beispielweise seinen Geldbeutel zuhause vergisst, kann unterwegs auch per Digital Wallet zahlen. Ähnlich könnte es auch bald bei Verkehrskontrollen ablaufen. Dazu hat das Bundeskabinett am 5. November einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechtsgrundlage für den digitalen Führerschein legen soll.
Geht es nach dem Bundesverkehrsministerium, soll der digitale Führerschein ab Ende 2026 erhältlich sein – wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. „Wir möchten mit digitalen Lösungen Bürokratie abbauen und den Alltag der Menschen vereinfachen“, heißt es auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts. Wie gut das in der Praxis funktioniert, wird sich zeigen. Klar ist jedoch: Eine schnelle Datenübermittlung könnte beispielsweise den Prüfaufwand bei der digitalen Abwicklung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten reduzieren.
Nur deutschlandweit gültig
Mit der Digitalisierung des Führerscheins folgt Deutschland anderen europäischen Staaten wie Norwegen, Island, Dänemark und Österreich. Ebenso wie in diesen Ländern muss auch hierzulande bedacht werden: Sobald die Landesgrenze passiert wird, ist der digitale Führerschein ungültig. Eine Führerschein-App zur länderübergreifenden Nutzung ist frühestens ab 2030 geplant.
Führerschein- und Fahrzeug-App, bitte!
Wie beim digitalen Fahrzeugschein soll die Fahrerlaubnis in die i-KFZ-App eingebunden sein – eine Anwendung des Bundesministeriums für Verkehr, die gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde. Der Fahrzeugschein ist bereits mit einer wichtigen Erinnerungsfunktion ausgestattet: So überprüft die App beim Start automatisch, ob alle Daten noch aktuell sind. Eine ähnliche Funktion ist auch beim digitalen Führerschein denkbar – etwa zur Erinnerung an die Ablauffrist.


